Die Regionen liefern bereits. Jetzt muss der Gesetzgeber liefern.
Wo Ärztinnen und Ärzte, Kliniken, Pflege, Apotheken, Krankenkassen und Kommunen sektorübergreifend zusammenarbeiten, steigen Qualität und Patientennutzen, Krankenhausaufenthalte sinken und Wirtschaftlichkeitsreserven werden erschlossen. Doch erfolgreiche Modelle scheitern zu oft beim Transfer in die Fläche: Es fehlen ein rechtlicher Rahmen, eine ausreichende Finanzierung und klare Wege in die Verstetigung.
Die Forderungen der „Kleeblatt“-Verbände
- Gesundheits- und Versorgungsregionen mit rechtlich abgesicherten Gestaltungsspielräumen und Investitionsanreizen
- Mehrheitsregelung: Selektivverträge mit mehr als 60 % Kassenbeteiligung werden für Versicherte aller Krankenkassen der Region geöffnet
- Positiv evaluierte Innovationsfondsprojekte gehen zeitnah in die Regelversorgung über
- Regionalbudgets statt rein leistungsabhängiger Vergütung
- Mengen- und Qualitätsziele, die Prävention und interprofessionelle Zusammenarbeit belohnen
Regionale Versorgung wirkt, nachweislich. Jetzt braucht es den politischen Willen, sie verbindlich zu ermöglichen.
Ein gemeinschaftlicher Appell der „Kleeblatt“-Verbände AdA, BMC, DGIV und NDGR (Stand: 09/2026).