Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung
Patienten mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege dürfen weiterhin per Telefon krankgeschrieben werden.
Wie der Gemeinsame Bundesausschuss am 29. April mitteilte, gilt befristet bis zum 18. Mai 2020 nun weiterhin: Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik aufweisen, darf für einen Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen auch nach telefonischer Anamnese erfolgen...